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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Bei der Abwicklung meines Leistungsangebotes steht an erster Stelle, Ihnen kompetente Hilfe zukommen zu lassen. Daher tritt die Bezahlung an dieser Stelle erst einmal in den Hintergrund. Da mir jedoch bei der Abwicklung des Hilfsangebotes Kosten entstehen bitte ich um Verständnis, dass ich meine Dienstleistungen nicht kostenfrei anbieten kann.

2. Auftragserteilung und -abwicklung

Die Auftragserteilung kann über das abgespeicherte Auftragsformular oder im direkten Kontakt mit mir erfolgen. Stellen Sie mir kurz ihr Problem und Ihre Erwartungen an mich vor und teilen mir mit, wie schnell Sie eine Antwort erwarten.

Die Abrechnung erfolgt unter Berücksichtigung des tatsächlich geleisteten Aufwandes. Dabei ist auch das hinterlegte Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen.

Mit der Übernahme des Auftrages durch den Auftragnehmer gehen beide Vertragsparteien einen Dienstleistungsvertrag gem. § 611 BGB ein. Der Auftrag wird nach Auftragsbestätigung möglichst umgehend abgewickelt. Das Ergebnis werde ich Ihnen zuleiten.

Falls es wegen umfangreicher Recherchen oder anderer Umstände zu einem Zeitverzug bei der Erfüllung des Auftrages kommt, kann dieses dem Auftragnehmer nicht angelastet werden.

Selbstverständlich werden Aufträge auch telefonisch oder persönlich angenommen!

Der Auftragnehmer führt keine Rechtsberatung durch, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz den Anwälten, Steuerberatern, etc. vorbehalten ist.

3. Finanzierung

Die Finanzierung meines Dienstleistungsangebotes erfolgt folgendermaßen:

Das Entgelt des Auftragnehmers richtet sich nach dem mit der Erledigung des Auftrages verbundenen Aufwand. 

Das Entgelt wird als Aufwandsentschädigung gezahlt. Der Stundensatz beträgt für Privatpersonen 25,00 € (brutto). Abgerechnet wird pro Viertelstunde! Zum Aufwand gehören die vorbereitenden Arbeiten und die Zeiten für die Hin- und Rückfahrt.

Für Firmen oder Institutionen wird der Stundensatz individuell nach gegenseitiger Vereinbarung festgelegt.

Entstehende Sachkosten für Fahrtkosten, Porto, Fotokopien, etc. werden als Zusatzkosten zu dem entstandenen Aufwand nach dem zu diesem Zeitraum gültigen Leistungsverzeichnis gesondert berechnet.

Mehrwertsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht berechnet.

Sollten bei der Erledigung des Auftrags durch einen persönlichen Besuch Fahrtkosten entstehen, so werden diese mit 0,55 Cent pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.

Mit der Annahme des Auftrages entsteht die Zahlungspflicht. Die Zahlung ist per Überweisung auf meine Kontoverbindung

IBAN: DE25 4145 0075 0010 0223 66

BIC: WELADED1SOS

bei der Sparkasse Hellweg-Lippe durchzuführen. Selbstverständlich werde ich Ihnen eine Rechnung ausstellen und zusenden.

4.   Schweigepflicht, Datenschutz

Der Auftragnehmer wird über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen bewahren. Dabei ist es gleich, ob es dabei um den Dienstberechtigten selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt. Ausnahme: Der Dienstberechtigte entbindet ihn von der Schweigepflicht.

Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung werden berücksichtigt! Bei notwendiger Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen. 

5.   Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten persönlichen Geschäfts- und Betriebsunterlagen ord-nungsgemäß aufzubewahren. Er wird insbesondere dafür Sorge tragen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur

Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer der Auftragsabwicklung auf Anforderung, spätestens aber nach Beendigung des Auftrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

6.   Haftungsausschluss

Die Erledigung des Auftrages und die Art der Ausführung beruht auf der alleinigen Entscheidung des Auftraggebers. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn dem Auftragnehmer ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bei der Erledigung des Auftrages vorgeworfen werden kann.

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